Artcube.ch

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Händler

Die Firma Artcube stellt dem Händler einen Artcube in der Grösse von 12 x 12 x 12 cm zur Verfügung. Der Würfel ist für den Konsumenten gut sichtbar im Geschäftslokal aufzustellen. Ein Artcube wird direkt am Tag der Lieferung befüllt. Die Firma Artcube ist darauf bedacht, unpassende Darstellungen die nicht zum Geschäft passen vorgängig aus zu sortieren. Die Gestaltung ist ausschliesslich dem rechtmässig angemeldeten Gestalter vorbehalten. Der Händler hat das Recht am Tag der Lieferung Gestaltungen abzulehnen wenn diese das Image des Ladens auf eine Weise beschädigen sollten. Für den zur Verfügung gestellten Platz im Geschäft, ist dem Artcubehändler als Gegenleistung eine Eintragung auf www.artcube.ch zugesichert. Diese Eintragung umfasst das Publizieren des händlereignen Logos auf der Startseite, einen Positionseintrag auf der Stadtkarte und Publikation von Adresse und Internetseite des Geschäfts.
Der Händler ist selbst dafür verantwortlich, sein Logo der Firma Artcube zu zustellen. Nicht eingesendete Logos werden von Artcube durch eine Universalgrafik ersetzt und mit dem Händlernamen signiert. Der Händler ist sich über die Benutzerrechte seines Logos bewusst und stellt seine Grafiken zur Verfügung, die für Publikationszwecke solcher Art berechtigt sind. Artcube lehnt jegliche Haftung bezüglich Urheberrechtsverletzung ab. Für die Eintragung auf www.artcube.ch sind drei Werktage einzurechnen. Der Artcube kann nur über den Händler gekauft werden. Der Preis von CHF 50.- ist verbindlich und gilt für den kompletten Artcube (Holzwürfel & Kartoneinlage mit gestaltetem Inhalt). Die Kartoneinlage und der Artcube selbst darf nicht einzeln verkauft werden. Dem Händler steht kein Anspruch auf den Erlös zu. Der Erlös ist zu 60% dem Gestalter zugeschrieben und die restlichen 40% dienen dem Ausbau von Artcube. Kurz vor Ablauf der einmonatigen Frist nimmt die Firma Artcube mit dem Händler Kontakt auf. Hier stehen dem Händler drei Varianten zu Verfügung.
  • Soll der Artcube neu Befüllt werden
  • Der Artcube ist verkauft und kann ersetzt werden
  • Austritt aus dem Vertrag ohne finanzielle Konsequenzen für den Händler
Der Händler hat die Möglichkeit im Falle eines verkauften Artcubes sich telefonisch oder über die Website www.artcube.ch/verkauft zu melden. Nach Eingang der Meldung kommt die Firma Artcube persönlich vorbei um den Erlös im Geschäft abzuholen und auf Wunsch des Händlers einen neuen Artcube vorbei zu bringen.

Der Künstler

Die Anmeldung erfolgt über www.artcube.ch. Die übermittelten Daten werden von Artcube vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben. Nach Erhalt der Anmeldegebühr von CHF 20.- stehen dem Künstler ein Ausstellungsplatz in einem der vorgegebenen Ausstellungsorte zu. Artcube nimmt sich das Recht vor, arbeiten von Künstlern die nicht den Vorgaben entsprechen, ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr abzulehnen.
Vorgaben:
  • Das Objekt muss in Grösse und Volumen in den Artcube passen (12 x 12 x 12 cm)
  • Die zugestellten Kartonplättchen müssen verwendet werden
  • Keine lebenden Tiere oder verderblichen Waren
  • Keine Klang erzeugenden Objekte
  • Keine rassistischen oder rassendiskriminierende Inhalte
  • Keine Inhalte die gegen das Jugendschutzgesetz verstossen
  • Keine Urheberrechtsverletzenden Inhalte
Der Künstler darf mehrere Würfel ausstellen. Die Anmeldegebühr von CHF 20.- versteht sich pro Würfel. Für die Eintragung auf www.artcube.ch sind drei Werktage ein zurechnen. Auf Wunsch des Künstlers wird ihm der gestaltete Artcube (Kartoneinschub) nach Ablauf der einmonatigen Ausstellungsfrist retourniert. Ist das nicht der Fall wird der gestaltete Artcube von der Firma Artcube archiviert und bei Anmeldeengpässen erneut ausgestellt. Künstlerarbeiten die nicht über einen Artcubehändler verkauft wurden können von Artcube auf anderen Verkaufsplattformen angeboten werden. Erneutes ausstellen kostet den Künstler nichts, jedoch sind ihm die 60% des Erlöses immer zugeschrieben. Wird ein Artcube verkauft, nimmt die Firma Artcube mit dem Künstler Kontakt auf und Zahlt im seinen Anteil aus.


Luzern, 30.05.2010